Nutzungsbedingungen & Hausordnung
Zutritt und Buchung
Der Zutritt zu den Squashcourts ist ausschließlich bei vorheriger gültiger Buchung gestattet. Eine Nutzung ohne bestätigte Platzbuchung ist nicht erlaubt.
Benutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Squashcourts erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Ausübung von Sport – insbesondere Squash – stets mit bestimmten Risiken und Verletzungsgefahren verbunden ist.
Haftungsausschluss
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Squashcourts entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Sachschäden wird die Haftung – ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
Für Personenschäden haftet der Betreiber nur, wenn ihn ein Verschulden trifft (insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Garderobe oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Haftung des Nutzers
Nutzer haften für alle von ihnen verursachten Schäden an den Squashcourts, deren Ausstattung sowie an sonstigen Einrichtungen des Betreibers.
Geeignete Sportausrüstung
Die Nutzung der Squashcourts ist nur mit geeigneter Sportausrüstung gestattet, insbesondere mit sauberen, nicht abfärbenden Hallenschuhen mit heller Sohle.
Verbotene Gegenstände und Verzehr
Auf den Squashcourts ist der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Auf die Courts dürfen ausschließlich Sportsachen mitgebracht werden (z. B. Schläger, Ball, Handtuch, Trinkflasche).
Allgemeine Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Betreibers oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten.
Der Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann der Betreiber die weitere Nutzung der Squashcourts untersagen.